Unabhängige Kommission SKKG
Unabhängige Kommission der Stiftung für Kunst, Kultur und Geschichte zur Klärung NS-verfolgungsbedingter Ansprüche
Kommission
Der Stiftungsrat der SKKG hat im Frühjahr 2023 die Unabhängige Kommission SKKG eingesetzt. Die interdisziplinär zusammengesetzte Kommission soll klären, ob ein Kulturgut der Stiftung zwischen 1933 und 1945 den ehemaligen Eigentümer:innen NS-verfolgungsbedingt entzogen wurde, und gegebenenfalls eine gerechte und faire Lösungen entwickeln. Dabei steht die bedingungslose Rückgabe des Kulturguts im Vordergrund.
Die Unabhängige Kommission SKKG wahrt ihre Unabhängigkeit und Unparteilichkeit bei der Klärung von NS-verfolgungsbedingten Ansprüchen. Sie orientiert sich hauptsächlich an den Richtlinien der Washingtoner Konferenz von 1998, der Erklärung von Terezin von 2009, den Ethischen Richtlinien für Museen von ICOM von 2004 sowie den Grundsätzen der Stiftung für Kunst, Kultur und Geschichte im Umgang mit NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgütern vom 10. Januar 2023.
Unter NS-verfolgungsbedingtem Entzug von Kulturgütern versteht die Unabhängige Kommission SKKG entsprechend der Erklärung von Terezin von 2009 alle Verluste, die Opfern des Holocaust (Schoah) und anderen Opfern nationalsozialistischer Verfolgung unter anderem durch Raub, Nötigung, Beschlagnahme aber auch durch Zwangsverkauf, Zwangsversteigerung oder Zurücklassen während der Zeit der Verfolgung zwischen 1933 und 1945 und als unmittelbare Folge davon, entstanden sind.
Die Kommission entscheidet nach bestem Wissen und Gewissen sowie nach freiem Ermessen. Sie strebt eine für alle möglichst nachvollziehbare und angemessene Lösung an. Im Fall eines NS-verfolgungsbedingten Entzuges und des genügenden Nachweises der Rechtsnachfolge entscheidet die Kommission über eine bedingungslose Rückgabe des Kulturguts bzw. eine andere gerechte und faire Lösung.
Die Entscheidungen der Unabhängigen Kommission SKKG werden nach Abschluss des Verfahrens veröffentlicht. Aufgrund der Verpflichtung zur Vertraulichkeit während des laufenden Verfahrens wahrt die Kommission zu diesem Stillschweigen.
Mitglieder der Kommission
Dr. iur. Andrea F. G. Raschèr, Präsident der Kommission
Prof. Dr. phil. Constantin Goschler
Dr. iur. Claudia Kaufmann
Prof. Dr. phil. Stefanie Mahrer
RA Olaf S. Ossmann
Leitung Geschäftsstelle
RA lic. iur. M.A. Monika Steinmann Meier
Auftrag
Das nationalsozialistische Regime verfolgte in Europa systematisch Millionen von Menschen, vor allem die deutschen und europäischen Jüdinnen und Juden, beraubte sie ihrer persönlichen Rechte und ihres Eigentums, zwang sie zur Flucht, sperrte sie in Lager, misshandelte und ermordete sie. Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges war die Situation hinsichtlich der Raub- und Zwangsverkäufe von Kunst- und Kulturgütern nur schwer zu überblicken. Aber auch mehr als 50 Jahre nach Kriegsende war das Problem der NS-Raubkunst noch nicht gelöst, so zeigten es weltweit beachtete Raubgutprozesse. Es gibt weiterhin Kulturgüter, die als Folge der nationalsozialistischen Verfolgung den Opfern entzogen und nicht zurückgegeben wurden. Angesichts des grossen Handlungsbedarfs wurden an der Washingtoner Konferenz von 1998 Prinzipien verabschiedet, in denen sich die Unterzeichnerstaaten, so auch die Schweiz, verpflichteten, dieses Unrecht aufzuklären. Dazu sollen sie NS-verfolgungsbedingt entzogene Kunst- und Kulturgüter ausfindig machen und die aufgefundenen Kunstgegenstände nach Möglichkeit einer gerechten und fairen Lösung zuführen.
Die Stiftung für Kunst, Kultur und Geschichte (SKKG), Winterthur, versteht ihre Sammlung als Vermächtnis und Teil des gemeinschaftlichen Erbes und verpflichtet sich, die Sammlung auf NS-verfolgungsbedingte entzogene Kulturgüter zu untersuchen, die Provenienzen offenzulegen und allfällige Rechtsansprüche aktiv zu würdigen. Für Fragen im Zusammenhang mit NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgütern setzt die SKKG eine von ihr unabhängige Kommission zur Klärung von Ansprüchen ein. Die Kommission hat die Aufgabe, in Fragen, die im Zusammenhang mit NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgütern stehen, gerechte und faire Lösungen zu finden.
Um dieses Ziel zu erreichen, hat der Stiftungsrat der SKKG eine interne Abteilung mit externer Projektleitung eingesetzt, welche die Provenienz der betroffenen Kulturgüter wissenschaftlich abklärt und die Ergebnisse ihrer Arbeit der Unabhängigen Kommission SKKG fortlaufend zur Verfügung stellt.
Die SKKG hat sich verpflichtet, die Entscheidungen der Unabhängigen Kommission SKKG als verbindlich anzuerkennen und umzusetzen.
Mitteilung
Gerechte und faire Lösung für «Thunersee mit Blüemlisalp und Niesen»: SKKG und Erb:innen der früheren Eigentümerin einigen sich auf die Restitution des Gemäldes von Ferdinand Hodler
Die Stiftung für Kunst, Kultur und Geschichte (SKKG) und die Erb:innen der früheren Eigentümerin Martha Adrianna Nathan, geb. Dreyfus (1874–1958), haben sich in einem durch die Unabhängige Kommission SKKG (UK-SKKG) geführten Verfahren geeinigt. Das Gemälde «Thunersee mit Blüemlisalp und Niesen» (1876/1882) von Ferdinand Hodler, welches sich seit 1998 in der Sammlung der SKKG befindet, wird an die Erb:innen restituiert. Die Einigung sieht zudem vor, die Geschichte der früheren Eigentümerin der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
Die UK-SKKG würdigte in ihrem Bericht, der als Grundlage der Einigung diente, die Ergebnisse der Provenienzforschung der SKKG und eigener Untersuchungen. Dabei gelangte die Kommission zum Schluss, dass das Gemälde «Thunersee mit Blüemlisalp und Niesen» von Ferdinand Hodler seit Ende 1922 Martha Nathan aus Frankfurt am Main gehörte. Als Jüdin wurde sie vom NS-Regime verfolgt und floh zuerst nach Paris und danach in die Schweiz.
1941 kam es in der Schweiz zum Verkauf des Gemäldes von Ferdinand Holder. Die UK-SKKG kam zur Überzeugung, dass der Verkauf in direktem Zusammenhang mit der Zwangslage von Martha Nathan stand. Erst der Verkauf des Gemäldes ermöglichte ihr den Nachweis der Mittel, die für die Verlängerung ihrer Aufenthaltsbewilligung erforderlich waren. Ein Entzug der Bewilligung hätte für sie als französische Jüdin eine lebensbedrohliche Gefahr dargestellt. Für die UK-SKKG liegt daher ein NS-verfolgungsbedingter Entzug vor. Die Kommission unterstreicht in ihrem Bericht, dass dieser unabhängig davon gilt, dass der Verkauf in einem Drittstaat wie der Schweiz stattfand. Die Notlage der Verfolgten lag auch hier vor.
Medienmitteilung
Ferdinand Hodler (1853–1918), Thunersee mit Blüemlisalp und Niesen, 1876/1882, Öl auf Leinwand, 67.0 x 89.0 cm, Inv. Nr. 01859, Stiftung für Kunst, Kultur und Geschichte, Winterthur. Foto: SKKG 2020. [Abb. mit hoher Auflösung]
Archiv Medienmitteilungen
Medienmitteilung vom 31. März 2025
Medienmitteilung vom 27. September 2024
Medienmitteilung vom 14. Mai 2024
Grundlagen
- Allgemeine Grundlagen:
- Grundsätze der Stiftung für Kunst, Kultur und Geschichte im Umgang mit NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgütern
- Geschäftsordnung Unabhängige Kommission der Stiftung für Kunst, Kultur und Geschichte zur Klärung NS-verfolgungsbedingter Ansprüche
- Washington Conference Principles on Nazi-Confiscated Art 1998
- Vilnius Forum Declaration 2005
- Terezín Declaration on Holocaust Era Assets and Related Issues 2009
- Best Practices for Washington Conference Principles on Nazi-Confiscated Art 2024
- Ethische Richtlinien für Museen von ICOM 2006/2010
- Link zur Provenienzforschung SKKG
Verfahren
Verfahrensablauf
Das Verfahren vor der Unabhängigen Kommission SKKG richtet sich nach der Geschäftsordnung Unabhängige Kommission der Stiftung für Kunst, Kultur und Geschichte zur Klärung NS-verfolgungsbedingter Ansprüche vom 24. April 2023 (Stand 15. April 2024).
Die einzelnen Verfahrensschritte können ausserdem dem Dokument "Ablauf Verfahren UK-SKKG" vom 11. Dezember 2024 entnommen werden.
Voraussetzung für die Teilnahme am Verfahren
Voraussetzung für die Teilnahme als Ansprecher:innen am Verfahren vor der Unabhängigen Kommission SKKG ist die Glaubhaftmachung der Stellung als Rechtsnachfolger:innen früherer Eigentümer:innen.
Hat die Unabhängige Kommission SKKG ein Verfahren eröffnet, informiert sie alle Verfahrensbeteiligten über die Eröffnung des Verfahrens und stellt den Ansprecher:innen die Geschäftsordnung und eine Einlassungserklärung zu.
Mit Unterzeichnung der Einlassungserklärung erklären die Ansprecher:innen
- die Anerkennung der Geschäftsordnung,
- die Kenntnisnahme, dass die Ergebnisse des Verfahrens, die Berichte und relevanten Quellen nach Verfahrensschluss publiziert werden,
- ihr ausdrückliches Einverständnis zur Publikation der Ergebnisse des Verfahrens, der Berichte und relevanten Quellen nach Verfahrensabschluss, wobei schützenswerte Daten auf Antrag anonymisiert werden können,
- sämtliche Informationen während des Verfahrens vertraulich zu behandeln.
- Beispiel Einlassungserklärung Ansprecher:innen
Die Stiftung für Kunst, Kultur und Geschichte hat als Verfahrensbeteiligte für alle Verfahren eine Selbstbindungserklärung abgegeben.
Kontakt
Unabhängige Kommission SKKG
Neuwiesenstrasse 15
CH-8400 Winterthur
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